Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 09.08.2004 - 1 Ws 652/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,63491
OLG Naumburg, 09.08.2004 - 1 Ws 652/03 (https://dejure.org/2004,63491)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 09.08.2004 - 1 Ws 652/03 (https://dejure.org/2004,63491)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 09. August 2004 - 1 Ws 652/03 (https://dejure.org/2004,63491)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,63491) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)

  • BVerfG, 13.11.2007 - 2 BvR 2354/04

    Menschenwürde im Maßregelvollzug (gemeinsame Unterbringung: Differenzierung

    Die hiergegen gerichtete Rechtsbeschwerde lehnte das Oberlandesgericht Naumburg mit Beschluss vom 4. November 2004 als unzulässig ab, weil die Nachprüfung zur Fortbildung des Rechts oder zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung aufgrund des Beschlusses des Senats vom 9. August 2004 (1 Ws 652/03; juris) nicht mehr geboten sei (§ 138 Abs. 3, § 116 Abs. 1 StVollzG).

    Denn der Senat hatte schon in dem von ihm zitierten Beschluss vom 9. August 2004 (1 Ws 652/03, a.a.O.) Leitsätze für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit von Mehrfachbelegungen im Maßregelvollzug aufgestellt.

  • OLG Hamm, 14.05.2019 - 1 Vollz (Ws) 155/19

    Therapeutische und sicherheitsrelevante Aspekte bei Ermessensentscheidung über

    Im Maßregelvollzug besteht grundsätzlich kein Anspruch eines Untergebrachten auf die Gewährung eines Einzelzimmers (vgl. BVerfG, Beschluss vom 13.11.2007 - 2 BvR 2354/04 - OLG Naumburg, Beschluss vom 09.08.2004 - 1 Ws 652/03 -, jew. zit. n. juris) und steht der Vollzugsanstalt bei der Entscheidung, welcher Untergebrachte ein Einzelzimmer erhält, ein gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbares Ermessen zu (vgl. Senat, Beschluss vom 20.01.2005 - 1 Vollz (Ws) 147/04 - OLG Nürnberg, Beschluss vom 09.09.2008 - 2 Ws 416/08 -, OLG Celle, Beschluss vom 01.06.2004 - 1 Ws 102/04 (StrVollz) -, OLG Frankfurt, Beschluss vom 09.08.2000 - 3 Ws 596/00 -, jew. zit. n. juris).

    Zwar gebieten weder die Ausführungen der Strafvollstreckungskammer dazu die Zulassung der Rechtsbeschwerde, dass im Maßregelvollzug - verfassungsrechtlich unbedenklich - grundsätzlich kein Anspruch eines Untergebrachten auf die Gewährung eines Einzelzimmer besteht (vgl. BVerfG, Beschluss vom 13.11.2007 - 2 BvR 2354/04 - OLG Naumburg, Beschluss vom 09.08.2004 - 1 Ws 652/03 -, jew. zit. n. juris), noch die Begründung der auch unter Berücksichtigung der Zimmergröße generell bestehenden Eignung der in Frage kommenden Mehrbettzimmer für die geplante Doppelbelegung.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht